BVerwG, Urteil v. 20. 12. 2020 – 6 C 11.18 (OVG Münster).
Section: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
Volume 76 (2021) /
Issue 20,
pp. 1000-1007
(8)
Published 07.10.2021
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- 10.1628/jz-2021-0342
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Das BVerwG hat die jahrzehntelange Beobachtung eines Publizisten durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig erachtet, weil diese ins Blaue hinein ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte erfolgte, dass der Beobachtete eine verfassungsfeindliche Organisation aktiv unterstützt. Karoline Maria Linzbach und Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2021, 1007) stimmen der Entscheidung zu und ordnen sie in die verfassungsrechtliche Diskussion ein.