Matthias Jacobs, Mehrdad Payandeh
Das beamtenrechtliche Streikverbot: Konventionsrechtliche Immunisierung durch verfassungsgerichtliche Petrifizierung
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- 10.1628/jz-2018-0315
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Der Zweite Senat des BVerfG (JZ 2018, 35, in diesem Heft) hat entschieden, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß ist. Damit setzt er einen vorläufigen Schlusspunkt in einer langjährigen Debatte, die über das grundgesetzliche Spannungsverhältnis zwischen der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit und den nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hinaus durch die Frage der Vereinbarkeit mit Art. 11 EMRK in ihrer Auslegung durch den EGMR zuletzt eine spezifisch völkerrechtliche Dimension erhalten hat. Die vom BVerfG vorgenommene verfassungsrechtliche Petrifizierung des Streikverbots fordert allerdings nicht nur im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Begründung, sondern auch aufgrund der konfrontativen Positionierung des BVerfG gegenüber der EMRK und dem EGMR zum Widerspruch heraus.