Stefanie Jung, Magdalene Back
Das neue EU-Recht auf Reparatur
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- 10.1628/jz-2025-0017
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Die neue Reparatur-Richtlinie etabliert für Verbraucher ein EUweites Recht auf Reparatur. Die Regelungen bewegen sich im Spannungsverhältnis zwischen der Förderung nachhaltiger Verbraucherentscheidungen und der Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Reparaturdienstleistungen. Der Beitrag beleuchtet das Recht auf Reparatur außerhalb des Gewährleistungsrechts und reflektiert die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben in nationales Recht, wobei vor allem auch auf mögliche Wirksamkeitshemmnisse eingegangen wird.