Clemens Latzel
Das Recht des Diskriminierungsopfers auf Anerkennung
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- 10.1628/jz-2021-0285
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Dem EuGH (JZ 2021, 908, in diesem Heft) genügen Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen zur Wiedergutmachung und Prävention von Diskriminierungen nicht mehr. Das Diskriminierungsopfer muss auch als solches anerkannt werden – entweder vom Täter oder notfalls durch ein Gericht, das zumindest inzident die Diskriminierung prüft und diese gegebenenfalls feststellt, was der Täter nicht vereiteln darf. Damit dreht der EuGH die Effektuierungsspirale weiter und fordert das nationale Prozessrecht heraus.