Udo Reifner
Das Wucherverbot
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- 10.1628/jz-2021-0367
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Zur Vertragsfreiheit gehört die Gleichheit. Beide verbinden sich zum Ideal der Gerechtigkeit. Sie verhindern aber nicht Schutzbedürftigkeit und Ungerechtigkeit aus sozialen Gründen. Seit der Antike findet die vertragsmäßige Ausbeutung der Not Anderer vor allem in Kreditverhältnissen ihren Ausdruck als Zinswucher. Das Recht hat durch Einschränkungen und Verbote Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sind nicht mehr effektiv. Das betrifft nicht nur die Bewucherten, sondern wie § 291 StGB deutlich macht, die ganze Gesellschaft.