Gerald Spindler
Data and Property Rights
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- 10.1628/186723717X15069451170964
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Die Einführung von Eigentumsrechten an Daten stoßen auf erhebliche Bedenken; insbesondere die für Immaterialgüterrechte geltenden ökonomische Anreize zur Schaffung neuer Werke verfangen für Daten nicht. Auch die Erleichterung von Transaktionen vermag nicht neue Eigentumsrechte zu rechtfertigen, da schon bislang die Wirtschaftspraxis in der Lage war, Informationen und Know-How vertraglich zu regeln. Dagegen steht das Bedürfnis, neue Ideen und Geschäftsmodelle anhand vorhandener Daten zu schaffen. Auch Haftungsfragen können ohne neue Eigentumsrechte gelöst werden. Demgegenüber sollten im Rahmen des Katalogs mißbräuchlicher Klauseln entsprechende Verbote für die Zuweisung von Rechten an Daten oder die Behinderung des Zugangs zu Daten auch für kleinere und mittelständische Unternehmen aufgenommen werden. Auch Handelsplattformen vermögen für alle Beteiligten flexible rechtliche Rahmenbedingungen für den Handel mit Daten zu schaffen. Kartellrechtliche Vorgaben können zwar zahlreiche Mißbrauchsfälle der Verweigung des Zugangs zu Daten erfassen, insbesondere wenn von den Daten die Schaffung von Sekundärmärkten abhängt. Doch greift das Kartellrecht nur punktuell und steht unter zahlreichen Bedingungen, etwa der Feststellung einer Marktmacht. Vorzugswürdig erscheint hier die Einführung zwingender Interoperabilitätsschnittstellen, um den Zugang zu Daten zu gewährleisten, vergleichbar den für unabhängige KfZ-Werkstätten geschaffenen Anspruch auf Zugang zu den Daten von KfZ-Herstellern.