Louisa Specht
Daten als Gegenleistung - Verlangt die Digitalisierung nach einem neuen Vertragstypus?
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- 10.1628/002268817X14998705990087
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Spätestens seit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über digitale Inhalte wird lebhaft über die Möglichkeit diskutiert, personenbezogene Daten im Austausch gegen die Bereitstellung digitaler Inhalte wie Audiodateien und Computerspiele, aber auch gegen eine Bereitstellung des Zugangs zu sozialen Netzwerken hinzugeben. Der Richtlinienvorschlag sieht eben dies vor und auf den ersten Blick scheint ein solcher synallagmatischer Vertrag auch sinnvoll und weitgehend unproblematisch. Bei näherem Hinsehen ergibt sich jedoch, dass das Zivilrecht durchaus größere Probleme hat, einen solchen Vertrag adäquat zu erfassen.