Klaus Ferdinand Gärditz
Demokratizität des Strafrechts und Ultima Ratio-Grundsatz
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- 10.1628/002268816X14630596442166
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Es ist ein Allgemeinplatz, dass das Strafrecht Ultima Ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers sei. Aus dieser gesellschaftlichen Funktionsbeschreibung lassen sich jedoch keine verfassungsrechtlichen Kriminalisierungsschranken ableiten, schon weil die Freiheitsbilanz des Strafrechtseinsatzes im Vergleich zu anderen Eingriffsinstrumenten undeutlich bleibt. Auch das Strafrecht ist politisches Recht und damit vornehmlich demokratische Gestaltungsaufgabe des Gesetzgebers. Komplexe Kriminalpolitik lässt sich nicht durch Verfassungsdogmatik ersetzen.