Klaus Bartels
Der bereicherungsrechtliche Behaltensgrund des Gläubigers im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht
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- 10.1628/acp-2021-0015
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Verwertungserlöse, die in der Vollstreckung erzielt und an Gläubiger ausgekehrt worden sind, bedürfen zur Absicherung der Empfänger eines Behaltensgrundes, einer bereicherungsrechtlichen causa. Anders wären die Erlösempfänger (Gläubiger) auch hier der Kondiktion ausgesetzt. Es gibt keine auf staatlicher Exekution basierende »Vollstreckungskraft«, die die Gläubiger per se gegen Rückforderung abschirmen könnte. Durchaus verfahrensmäßig fixiert sind dagegen in der Insolvenz erlangte Erlöse, aber (auch) dies gilt nicht immer. In der Diskussion ist die »insolvenzrechtliche causa«.