Jan Henrik Klement
Der geldpolitische Kompetenzmechanismus Sind die Outright-Geschäfte der EZB zugleich rechtmäßig und rechtswidrig? – Zum Urteil des EuGH vom 16. 6. 2015
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- 10.1628/002268815X14371469113189
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Dem EuGH (JZ 2015, 785, in diesem Heft) steht nicht der Sinn nach Kooperation. Im OMT-Verfahren antwortet er nicht einmal auf die Vorlagefrage des BVerfG und verschließt sich der inhaltlichen Auseinandersetzung über die Grenzen der Währungspolitik. Im Verständnis des EuGH dient das »Zusammenwirken« mit den nationalen Gerichten im Vorabentscheidungsverfahren allein dem Vorrang des von ihm selbst letztverbindlich ausgelegten Unionsrecht, nicht dem Ausgleich unvermeidlicher Spannungslagen durch wechselseitige Rücksichtsnahme unter den höchsten Gerichten. Das BVerfG hat nun überraschend gute Gründe, das Urteil als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren.