Karsten Altenhain, Lennart Fleckenstein
Der Gesetzentwurf zur Neufassung des § 261 StGB
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- 10.1628/jz-2020-0338
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine grundlegende Umgestaltung des Straftatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) vor. Die Analyse der vorgeschlagenen Neufassung liefert ein komplexes Bild: Durch die Streichung des Vortatenkatalogs und die Neufassung der Tathandlungen wird der Anwendungsbereich des Tatbestands erheblich ausgeweitet. Als Ausgleich dafür war im Referentenentwurf noch die Streichung der leichtfertigen Geldwäsche vorgesehen, die der Regierungsentwurf aber wieder zurückgenommen hat. Im Übrigen finden sich zwar teilweise gute Ansätze zur Einhegung des ausgreifenden Tatbestandes, diese werden jedoch nicht immer konsequent zu Ende gedacht.