Wolfgang Durner
Der Gesetzesvollzugsanspruch des Gesetzgebers gegenüber der Exekutive
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- 10.1628/002268814X14168324868396
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In einer Reihe von Vorgängen hat die Bundesregierung während der abgelaufenen Legislaturperiode-teilweise offen, teilweise unter eher symbolischer als wirklich überzeugter Inanspruchnahme angeblicher Ausnahmebestimmungen-aus politischen Erwägungen den Vollzug bestimmter Bundesgesetze ausgesetzt oder deren Vorgaben für unbeachtlich erklärt. Diese im Folgenden zunächst skizzierte Entwicklung gibt Anlass zu der Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gegenüber der Exekutive einen allgemeinen Normvollzugsanspruch geltend machen kann.