Jan Felix Hoffmann
Der immaterialgüterrechtliche Vernichtungsanspruch - Versuch einer Zivilisierung
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- 10.1628/186723714X14217510033707
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ch of the security perimeter can other than by way of destruction also be remedied by depositing the goods or materials and implements until the end of the period of protection at the expense of the infringer. With regard to the goods that have to be destructed the civil claim for destruction cannot be combined with a claim for damages (cf. Article 13 (1) 2004/48/EC) demanding royalties the infringer would have had to pay or demanding a profit the infringer actually didn't make due to the destruction. Der immaterialgüterrechtliche Vernichtungsanspruch hat sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung positionenübergreifend durchgesetzt und sich im Kanon immaterialgüterrechtlicher Schutzbehelfe fest etabliert. Die Legitimität des Vernichtungsanspruchs wird trotz seiner möglichen drastischen Auswirkungen auf Rechte Dritter nicht mehr in Frage gestellt, obwohl eine befriedigende Verankerung im allgemeinen Vermögensrecht bis heute noch nicht vollumfassend gelungen ist. Die Suche nach dem Fundament des Vernichtungsanspruchs ist dabei nicht nur aus Legitimitäts-, sondern auch aus Praktikabilitätsgründen unerlässlich. Die Vernichtungstatbestände sind mit erheblichen Auslegungsschwierigkeiten verbunden und stehen zudem unter dem unbestimmten Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.