Sven Vetter
Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch nach dem 2. PatMoG
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- 10.1628/zge-2022-0005
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Am 21. und 22. Oktober 2021 veranstaltete die LMU München zusammen mit der Universität Luxemburg und dem Münchener Center for Intellectual Property Law, Information & Technology (CIPLITEC) eine Onlinetagung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG), die sich speziell den Neuregelungen zum patentrechtlichen Unterlassungsanspruch (§ 139 Abs. 1 PatG) widmete. Die Tagung diente dem fachlichen Austausch von Wissenschaft, Richterschaft, Anwaltschaft und Industrie. In insgesamt elf Vorträgen mit jeweils anschließenden Diskussionsrunden bot das Format erstmals seit dem Inkrafttreten der Regelungen am 18. August 2021 die Gelegenheit, den drängendsten Fragen rund um »die wohl wichtigste, jedenfalls aber umstrittenste Änderung des PatG« in größerer Runde nachzugehen. Das Tagungsprogramm war auf vier thematische Blöcke aufgeteilt: (1) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 139 Abs. 1 S. 3 PatG; (2) § 139 Abs. 1 S. 3 ff. PatG in der Verletzerkette; (3) Der Ausgleich nach § 139 Abs. 1 S. 4 f. PatG; (4) Das Verhältnis von § 139 Abs. 1 S. 3 ff. PatG zur SEP-Rechtsprechung.