Cover of: Der Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben
Armin Engländer

Der Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben

Section: Aufsätze
Volume 67 (2012) / Issue 3, pp. 130-133 (4)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812799249128
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  • 10.1628/002268812799249128
Summary
Nach bislang einhelliger Meinung ist ein Rücktritt vom versuchten Unterlassungsdelikt durch bloßes Untätigbleiben ausgeschlossen. Der folgende Beitrag unterzieht diese Auffassung einer Revision und zeigt auf, dass es auf der Grundlage der von der h. M. vertretenen Gesamtbetrachtungslehre sehr wohl Fälle geben kann, in denen der Täter bereits durch Nichtstun strafbefreiend vom Versuch des Unterlassungsdelikts zurücktritt.