Marietta Auer
Der Rückzug von der Börse als Methodenproblem Perspektiven des Anlegerschutzes beim echten Delisting nach »Frosta«
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- 10.1628/002268814X14163085872464
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Im Anschluss an eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2012 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum echten Delisting aufgegeben und damit den freiwilligen Rückzug börsennotierter Aktiengesellschaften von der Börse wesentlich erleichtert. Dies ist einerseits als Gewinn an Rechtssicherheit zu begrüßen, wirft aber andererseits Fragen nach der künftigen Ausgestaltung und Reichweite des Anlegerschutzes auf.