Christoph G. Paulus
Der Solidargedanke als Grundlage eines Katastrophenrechts – Lehren aus der Pandemie
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- 10.1628/jz-2021-0318
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Es wäre töricht, die COVID-19-Krise überwinden zu wollen, ohne aus ihr bleibende Lehren zu ziehen. Wie diese Lehren aussehen könnten, ist Gegenstand der nachfolgend vorgetragenen Überlegungen. Sie verstehen sich freilich nicht als ein abschließendes Konzept für ein künftig in den ministeriellen Schubladen vorzuhaltendes Katastrophenrecht; der Anspruch ist vielmehr bescheidener, indem lediglich darauf verwiesen werden soll, dass ein Stützpfeiler eines solchen Rechts in Gesetzesform gegossene Solidarität ist. Als solche braucht sie nicht – zumindest nicht vollständig – das Rad neu zu erfinden, weil es insbesondere in Gestalt des versicherungsrechtlichen Solidargedankens handfeste legislative Vorgaben gibt, die sich um weitere bereits existierende Rechtsinstrumente vergrößern lassen.