Sebastian Golla
Der strafrechtliche Schutz des öffentlichen Friedens in einer fragmentierten Öffentlichkeit
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- 10.1628/jz-2024-0269
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Der Schutz des öffentlichen Friedens durch das Strafrecht wird durch die Fragmentierung der Öffentlichkeit vor neue Schwierigkeiten gestellt. Dies zeigt sich bei der Anwendung der sogenannten Eignungsklauseln in aktuell von den Gerichten zu beurteilenden Fällen. Damit Strafvorschriften wie § 130 und § 140 StGB ihre Funktion als Spielregeln im demokratischen Diskurs erfüllen können, sollte sich das Strafrecht von dem traditionellen Begriff des öffentlichen Friedens verabschieden und sich stärker auf den Schutz von Rechtsgütern besinnen.