Markus Ludwigs
Der unvollendete Atomausstieg
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- 10.1628/jz-2021-0099
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Die 16. AtG-Novelle sollte dem vom BVerfG aufgezeigten Korrekturbedarf beim beschleunigten Kernenergieausstieg bis Ende 2022 Rechnung tragen und die juristische Auseinandersetzung auf nationaler Ebene beenden. Stattdessen haben Gesetzgeber und Ministerialverwaltung im Zusammenwirken ein legislatives Phantom kreiert, das auch bei unterstelltem Inkrafttreten die seinerzeit verfassungsrichterlich festgestellte Eigentumsverletzung der ausgleichsberechtigten Unternehmen nicht beseitigt hätte. Die Offenlegung dieser Versäumnisse ist Verdienst des hier zu besprechenden Senatsbeschlusses des BVerfG (JZ 2021, 308, in diesem Heft).