Frank Schorkopf
Der Wertekonstitutionalismus der Europäischen Union
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- 10.1628/jz-2020-0139
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Das europäische Verfassungsdenken ist weiterhin lebendig und wird vom EuGH zu einem Wertekonstitutionalismus geformt. Nicht allein die Verträge, sondern zusätzlich aus ihnen abgeleitete Verfassungsgrundsätze sind Prüfungsmaßstab. Die Union soll sich zur wertkonstitutionellen Union föderalisieren - Autonomie und Konstitutionalität des Unionsrechts werden eins. Der EuGH sollte der Versuchung wiederstehen, die hochabstrakten Werte in seiner Rechtsprechung weit und umfassend imperativ zu konkretisieren, um diese subsumtionsfähig zu machen. Der Club der Mitgliedstaaten ist sich einig, in einer vertraglich begründeten, politischen Union zu kooperieren. Einen Konsens über eine »gute Ordnung« im organisierten Europa haben sie vorerst nicht.