Back to issue
Cover of: Die Arbeitsschuld ist keine absolute Fixschuld!
Clemens Latzel

Die Arbeitsschuld ist keine absolute Fixschuld!

Section: Treatises
Volume 221 (2021) / Issue 6, pp. 881-922 (42)
Published 18.01.2022
DOI 10.1628/acp-2021-0038
Published in German.
  • article PDF
  • available
  • 10.1628/acp-2021-0038
Due to a system change, access problems and other issues may occur. We are working with urgency on a solution. We apologise for any inconvenience.
Summary
Die vom Arbeitnehmer geschuldete Hauptleistung (Arbeitsschuld) ist in aller Regel keine absolute Fixschuld. Durch Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten und Gleitzeit, insbesondere im Homeoffice) wird nur deutlich, was bei genauer Betrachtung ohnehin der Regelfall ist: Ausgefallene Arbeit kann nachgeholt werden – selbst bei streng zeitgebundenen Tätigkeiten (Schichtarbeit). Das Arbeitsschuldrecht ist endlich an diesem Normalfall auszurichten und die Nacharbeitspflicht zu konturieren. Aus Vereinfachungsgründen werden hierbei Fragen der Schlechtarbeit ausgeblendet.