Christoph Althammer
Die Bindung des Rechtsnachfolgers an den vom Rechtsvorgänger abgeschlossenen Prozessvergleich
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- 10.1628/jz-2019-0093
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Die zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmte Entscheidung des V. Zivilsenats (JZ 2019, 310, in diesem Heft) beschäftigt sich im Kontext von §§ 265, 325, 727 ZPO mit der streitigen Frage einer Drittwirkung des vom Veräußerer der streitbefangenen Sache abgeschlossenen Prozessvergleichs. Die Praxis wird das Judikat, das generell für die Vergleichsbefugnis von Prozessstandschaftern Bedeutung besitzt, aufgrund seiner (vordergründig) klaren Ergebnisse dankbar aufgreifen, während aus dogmatischer Sicht Widerspruch angebracht ist.