Dirk Müllmann, Indra Spiecker gen. Döhmann
Die Europäisierung des datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahrens - und darüber hinaus: Das EuGH-Urteil in der Rechtssache »Deutsche Wohnen«
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- 10.1628/jz-2024-0084
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Der EuGH hat entschieden, dass Bußgelder auf Grundlage des Art. 83 DSGVO auch direkt gegen Unternehmen verhängt werden können, und die materiellen Voraussetzungen von Bußgeldbescheiden konkretisiert, die durch Art. 83 Abs. 1 bis 6 DSGVO abschließend geregelt seien. Dirk Müllmann und Indra Spiecker gen. Döhmann erörtern die unmittelbare Verbandshaftung sowie das Verschuldenserfordernis, für das die Messlatte niedrig angesetzt sei. Beide Aspekte entfalteten über das Datenschutzrecht hinaus Bedeutung, die Entscheidung habe daher potenziell große Auswirkungen auf das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht.