Tonio Walter
Die feministische Staatsanwältin
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- 10.1628/jz-2024-0317
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Der 5. Strafsenat des BGH befasst sich mit dem Problem befangener Staatsanwälte und hält die Teilnahme einer feministisch voreingenommenen Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung in einem Verfahren (auch) wegen Vergewaltigung nur dann für einen revisiblen Verfahrensfehler, wenn sich ihr Verhalten als »Missbrauch staatlicher Macht darstellt« und das Gericht keine »Kompensation hierfür zum Ausdruck« bringt. Tonio Walter hingegen hält die Gerichte für verpflichtet, Hauptverhandlungen mit befangenen Staatsanwälten zu verweigern - und die Teilnahme eines solchen Staatsanwalts an einer Hauptverhandlung für einen absoluten Revisionsgrund.