Cover of: Die feministische Staatsanwältin
Tonio Walter

Die feministische Staatsanwältin

Section: Anmerkung: Strafrecht
Volume 79 (2024) / Issue 22, pp. 1043-1048 (6)
Published 06.11.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0317
Published in German.
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  • 10.1628/jz-2024-0317
Summary
Der 5. Strafsenat des BGH befasst sich mit dem Problem befangener Staatsanwälte und hält die Teilnahme einer feministisch voreingenommenen Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung in einem Verfahren (auch) wegen Vergewaltigung nur dann für einen revisiblen Verfahrensfehler, wenn sich ihr Verhalten als »Missbrauch staatlicher Macht darstellt« und das Gericht keine »Kompensation hierfür zum Ausdruck« bringt. Tonio Walter hingegen hält die Gerichte für verpflichtet, Hauptverhandlungen mit befangenen Staatsanwälten zu verweigern - und die Teilnahme eines solchen Staatsanwalts an einer Hauptverhandlung für einen absoluten Revisionsgrund.