Matthias Siegmann
Die Gewährleistung der grundrechtsgleichen Verfahrensrechte in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH
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- 10.1628/002268817X14942334398051
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Die Wahrung der (prozeduralen) Einzelfallgerechtigkeit erfolgt im zivilprozessualen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren derzeit am Maßstab des Vorliegens eines Verstoßes gegen grundrechtsgleiche Verfahrensrechte. Der Beitrag zeigt die Hintergründe hierfür auf, gibt einen Überblck über die Entscheidungspraxis und kritisiert jüngste Beschränkungen einer solchen Kontrolle in der Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH. Der Verfasser wirbt abschließend für eine Rückkehr zu einer Überprüfung der angefochtenen Urteile unmittelbar anhand der zivilprozessualen Normen. Dies erforderte allerdings ein Eingreifen des Gesetzgebers.