Hans-Georg Dederer
Die Grenzen des Vorrangs des Unionsrechts – Zur Vereinheitlichung von Grundrechts-, Ultra-vires- und Identitätskontrolle
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- 10.1628/002268814X13940178726029
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Der Vorrang des Unionsrechts bricht sich an verfassungsrechtlichen Grenzen. Zu deren Wahrung hat das BVerfG die Grundrechts-, die Ultra-vires- und die Identitätskontrolle entwickelt. Das Gericht hat für diese Kontrollen aber bislang keine einheitlichen Prüfungsmaßstäbe herausgebildet. Der nachfolgende Beitrag verfolgt die These, dass sich die drei Kontrollen (auch) hinsichtlich ihrer Prüfungsmaßstäbe weithin harmonisieren lassen.