Christian Gomille
Die Informationshaftung im europäischen Kollisionsrecht
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- 10.1628/002268817X14842388576390
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Erleidet der Empfänger einer unzutreffenden Information einen primären Vermögensschaden, konstruiert das deutsche Privatrecht eine schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen ihm und dem Absender, um so Ersatzansprüche aufgrund von § 280 Abs. 1 BGB zu ermöglichen. Dieses Vorgehen ist der besonderen Struktur des deutschen Deliktsrechts geschuldet. Der Beitrag geht den Fragen nach, wie wesentliche Konstellationen der Informationshaftung im europäischen Kollisionsrecht zu qualifizieren sind und zur Anwendung welchen Rechts diese Qualifikation jeweils führt.