Foroud Shirvani
Die interföderale Dimension des parlamentarischen Untersuchungsrechts
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- 10.1628/jz-2022-0227
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Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage benötigen nicht selten Informationen von Behörden, die ihnen gegenüber parlamentarisch nicht verantwortlich sind. So kann etwa ein Untersuchungsausschuss des Bundestages im Rahmen seines Untersuchungsauftrags auf Auskünfte durch eine Landesbehörde angewiesen sein. In derartigen Fällen stellt sich die Frage, welche interföderalen Befugnisse ein Untersuchungsausschuss hat und welche Grenzen hierbei zu beachten sind.