Michael Kloepfer, David Bruch
Die Laufzeitverlängerung im Atomrecht zwischen Gesetz und Vertrag
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- 10.1628/jz-2011-0045
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Der Beitrag untersucht Maßnahmen des Ende 2010 verkündeten Energiekonzepts der Bundesregierung, insbesondere zur Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke und die damit verbundenen sonstigen Regelungen. Wesentliche Teile gehen auf eine Eckpunktevereinbarung zwischen der Bundesregierung und den AKW-Betreibern zurück. Zudem werden finanzielle Leistungspflichten der AKW-Betreibergesellschaften durch den Förderfondsvertrag begründet. Verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch ist eine solche« paktierte Gesetzgebung« problematisch. Dies gilt jedoch ebenso für das Mitte März 2011 durch die Bundesregierung erklärte« Moratorium« der Laufzeitverlängerung.