Benjamin Lahusen
Die Normalität des Maßnahmenstaates Justiz und Anstaltsmorde nach August 1941
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- 10.1628/002268815X14328250908033
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Zur Justiz im »Dritten Reich« ist eigentlich alles gesagt. Anpassung und Anbiederung sind längst bewiesen, die ideologische Umdeutung des Rechts und sein weitreichender Missbrauch umfassend analysiert. Und doch finden sich noch immer Akten, die nicht bloß ein weiteres Mal die Legende vom Positivismus widerlegen: Zwei bislang unbekannte Schreiben zeigen, dass die Justiz bis hinunter zu den Amtsgerichten in das staatliche ,Euthanasie'-Programm eingeweiht war und sich trotzdem zur Untätigkeit verpflichtete. Der Einordnung dieses Fundes gilt der folgende Beitrag.