Mattias Wendel
Die Pflicht zur Berücksichtigung der Lebensumstände von anerkannt Schutzberechtigten im EU-Ausland
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- 10.1628/jz-2019-0354
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In zwei wegweisenden Urteilen hat der EuGH (JZ 2019, 993 und 999, in diesem Heft) entschieden, dass ein Mitgliedstaat im Dublin- bzw. im Asylverfahren die Lebensumstände berücksichtigen muss, denen ein Asylantragsteller im Zeitraum nach der Anerkennung internationalen Schutzes im EU-Ausland ausgesetzt ist bzw. wäre. Dabei hat der EuGH einerseits die Erheblichkeitsschwelle, ab der eine Verletzung von Art. 4 GRCh droht, näher konturiert, andererseits aber mehrere wichtige Fragen offen gelassen. Der Beitrag analysiert die zentralen Aussagen der Urteile in ihren Auswirkungen auf den Grundsatz gegenseitigen Vertrauens und die Gewährleistung präventiven Grundrechtsschutzes in Europa.