Law

Michael Heese

Die praktisch uneingeschränkte Pflicht des Staates zur Veröffentlichung der Entscheidungen seiner (obersten) Gerichte

Zugleich Besprechung von OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.12.2020 – 6 VA 24/20

Section: Review Essay
JuristenZeitung (JZ)

Volume 76 () / Issue 13, pp. 665-673 (9)
Published 28.06.2021

10,80 € including VAT
article PDF
Der Staat ist von Verfassungs wegen zur lückenlosen und ungekürzten Veröffentlichung der Entscheidungen seiner Gerichte verpflichtet. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach überwiegender Auffassung zwar die Anonymisierung persönlicher Angaben und Umstände erforderlich machen. Weitergehende Schwärzungen von Sachverhalt oder Entscheidungsgründen lassen sich mit den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten dagegen typischerweise nicht begründen. An einem unlängst gescheiterten Versuch, die Veröffentlichung zweier BGH-Entscheidungen unter Berufung auf den Ehrschutz in größtmöglichem Umfang zu verhindern (OLG Karlsruhe JZ 2021, 687, in diesem Heft), lassen sich diese Grundsätze und einige verfahrensrechtliche Besonderheiten veranschaulichen.
Authors/Editors

Michael Heese Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 2008 Promotion in Göttingen; 2008–09 LL.M.-Studium an der Yale Law School; 2015 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg.