Thomas Vesting
Die Rundfunkfreiheit und die neue Logik der »Content-Curation« in elektronischen Netzwerken
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- 10.1628/jz-2020-0270
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Das Medienrecht der Bundesrepublik basierte ursprünglich – auch als Verfassungsrecht – auf einer normativen Modellbildung, deren sozio-politische Voraussetzungen eine industrielle Massengesellschaft und eine dazu gehörende stabile Kultur großer Gruppen und Verbände waren. Das zeigt eine genauere Analyse von Konrad Hesses einflussreichem Modell öffentlicher Meinungsbildung. Die Voraussetzungen dieses Modells verlieren jedoch heute, in einer von Computernetzwerken geprägten intelligenten informationstechnologischen Umwelt des Menschen, ihre Gültigkeit. Es kann daher im Medienrecht kein Weiter-So geben. Vielmehr bedarf es einer Diskussion über ein neues netzwerkadäquates Medienrecht, das die freie Entwicklung digitaler Technologien in gerechter Weise abstützt und nicht zu Gunsten überkommener Strukturen blockiert.