Gloria Berghäuser
Die Strafbarkeit des ärztlichen Anerbietens zum Schwangerschaftsabbruch im Internet nach § 219a StGB – eine Strafvorschrift im Kampf gegen die Normalität
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- 10.1628/jz-2018-0114
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Ein Urteil des AG Gießen hat eine Debatte um den Straftat-bestand der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ausgelöst. Kritiker stellen in Frage, dass § 219a Abs. 1 Nr. 1 StGB auch das ärztliche Anerbieten zum Schwangerschaftsabbruch im Internet verbietet. In mehreren Gesetzesentwürfen haben Stimmen, die eine Abschaffung oder wenigstens Einschränkung des strafgesetzlichen Werbeverbots fordern, bereits rechtspolitische Gestalt angenommen. Vor dem Hintergrund der Einbettung des § 219a StGB in das gesetzliche Gesamtkonzept zum Schutz des ungeborenen Lebens widmet sich der vorliegende Beitrag der Grammatik und Genese ebenso wie der Systematik und dem Telos des Werbeverbots und plädiert im Ergebnis dafür, in § 219a Abs. 2 StGB eine ärztliche Angebotsmöglichkeit mit Klarstellungsobliegenheit vorzusehen.