Ulrich Segna
Die Verbrauchsstiftung – ein Fremdkörper im Stiftungsrecht?
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- 10.1628/002268814X13893484653195
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Mit den Änderungen der §§ 80, 81 BGB durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21. März 2013 hat der Gesetzgeber den Streit um die Zulässigkeit der Verbrauchsstiftung, gegen die zuvor grundsätzliche Vorbehalte geltend gemacht worden waren, in positivem Sinne entschieden. Der Beitrag unterzieht die Neuregelungen einer kritischen Würdigung und geht auch der Frage nach, welche Haltung der Vorschlag der Europäischen Kommission für das Statut einer Europäischen Stiftung (FE) zur Verbrauchsstiftung einnimmt.