Michael Lysander Fremuth
Die Verfassung kennt sie nicht und die Demokratie bedarf ihrer nicht – Zur Notwendigkeit der Revision der Fünf-Prozent-Sperrklausel im Recht zur Wahl des Deutschen Bundestages
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Die Fünf-Prozent-Sperrklausel nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Var. 1 BWahlG stellt eine Abweichung von der Gleichheit der Wahl und einen Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien von erheblichem Ausmaß dar. Gleichwohl wird sie von dem Bundesverfassungsgericht und der herrschenden Meinung weiterhin gebilligt. Nicht allein grundsätzliche Einwände, sondern auch die Veränderung der politischen Rahmenbedingungen verlangen indes eine Revision, wobei der gänzliche Verzicht auf eine Sperrklausel der gefestigten Demokratie in Deutschland am besten gerecht würde.