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Cover of: Die Verfassungswidrigkeit der Härteentscheidung nach § 765a ZPO wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt aus Art. 92 GG
Hans Friedhelm Gaul

Die Verfassungswidrigkeit der Härteentscheidung nach § 765a ZPO wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt aus Art. 92 GG

Section: Essays
Volume 68 (2013) / Issue 22, pp. 1081-1089 (9)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13802644028831
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  • 10.1628/002268813X13802644028831
Summary
In letzter Zeit musste sich das BVerfG wieder häufiger mit Fällen beschäftigen, in denen Vollstreckungsschuldner im Rahmen eines Härteantrags Suizidgefahr geltend gemacht haben. Nicht zuletzt diese Konstellation, in der es um höchstrangige Rechtsgüter geht, belegt, dass der durch die Übertragung der Entscheidung gemäß § 765a ZPO auf den Rechtspfleger geschaffene verfassungswidrige Zustand endlich beseitigt werden muss. Der folgende Beitrag zeigt, auf welchen Wegen dies geschehen kann.