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Cover of: Die »Verteilung« der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Unternehmen
Gerhard Dannecker, Christoph Dannecker

Die »Verteilung« der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Unternehmen

Section: Review Essay
Volume 65 (2010) / Issue 20, pp. 981-992 (12)
Published 04.10.2018
DOI 10.1628/jz-2010-0042
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  • 10.1628/jz-2010-0042
Summary
Der BGH hat in einem viel beachteten Urteil den Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen bestätigt. Der angeklagte leitende Angestellte eines städtischen Betriebs hatte überhöhte Abrechnungen nicht verhindert. Im Ergebnis verdient das Urteil Zustimmung, die Begründung bleibt ergänzungs- und präzisierungsbedürftig. Dies gilt auch für die – nicht entscheidungstragenden-Ausführungen des Senats zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit sogenannter Compliance Officer in Unternehmen.