Fabian Michl
Eigentumsgesetzgebung im Lichte des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention
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- 10.1628/002268813X13583320027330
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Das Urteil des EGMR in der Rechtssache Herrmann (JZ 2013, 519, in diesem Heft) deutet auf Divergenzen im konventionsrechtlichen und im grundgesetzlichen Eigentumsschutz hin, die auf grundlegend verschiedenen Eigentumskonzepten beruhen. Trifft dies zu, so stellt sich die Frage, wie die Auslegung des Art.1 EMRK-Zusatzprotokoll durch den EGMR in das deutsche Grundrechtssystem integriert werden kann.