Urs Peter Gruber
Ein europäisches »Full Faith and Credit« für Rechtsgeschäfte?
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Im Recht der EU mehren sich die Anzeichen für einen grundlegenden Methodenwechsel: Schritt für Schritt könnte der EU-Gesetzgeber dazu übergehen, die Vorschriften über die Anerkennung von Entscheidungen auf Rechtsgeschäfte zu erstrecken. Konsequent zu Ende gedacht, führt die (quasi-)verfahrensrechtliche Anerkennung von Rechtsgeschäften dazu, dass eine ex post-Wirksamkeitskontrolle dieser Rechtsgeschäfte im Anerkennungsmitgliedstaat entfällt. Im Anerkennungsmitgliedstaat sind daher kollisions- oder materiellrechtliche Vorschriften nicht mehr zu prüfen. Die (quasi-)verfahrensrechtliche Anerkennung von Rechtsgeschäften erscheint auf den ersten Blick unvereinbar mit den Grundsätzen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Sie dürfte daher auf erheblichen Widerstand stoßen. Näher betrachtet könnte sie sich aber als effektives Werkzeug bei der Herstellung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums erweisen.