Markus Krajewski
Ein Menschenrecht auf integrativen Schulunterricht Zur innerstaatlichen Wirkung von Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention
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- 10.1628/jz-2010-0056
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Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention enthält ein Recht auf Bildung. Inhalt und Umfang dieses Rechts, die Umstände, unter denen es eingeschränkt werden kann sowie die Verpflichtungen der Vertragsparteien werden im Folgenden dargestellt. Zu klären ist schließlich, ob sich der Einzelne vor Gericht auf dieses Recht berufen kann und ob sich Pflichten auch für die Bundesländer ergeben.