Jürgen Stamm
Ein Plädoyer für die Abschaffung des vertraglichen Abtretungsverbots mit dinglicher Wirkung
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- 10.1628/jz-2022-0352
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Der Gesetzgeber hat im Zuge des Gesetzes für faire Verbraucherverträge mit § 308 Nr. 9 BGB ein Klauselverbot für vertragliche Abtretungsausschlüsse eingeführt. Die Regelung, die zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, gibt Anlass, die Berechtigung für ein rechtsgeschäftliches Abtretungsverbot als solche zu hinterfragen. Eine prinzipien- und interessengeleitete Untersuchung mündet de lege ferenda in ein Plädoyer zur ersatzlosen Streichung von § 399, 2. Fall BGB. De lege lata führt sie zur relativen Unwirksamkeit einer verbotswidrigen Abtretung allein im Verhältnis zum Schuldner. Dies zu veranschaulichen, ist Anliegen des vorliegenden Beitrags.