Werner Heun
Eine verfassungswidrige Verfassungsgerichtsentscheidung – der Vorlagebeschluss des BVerfG vom 14. 1. 2014
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- 10.1628/002268814X13939259576992
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Die Entscheidung des BVerfG vom 14. 1. 2014 (JZ 2014, 341, in diesem Heft) hat als erste Vorlage zum EuGH und angesichts ihrer weitreichenden Bedeutung großes Aufsehen erregt. In der Sache können weder die Ausführungen zur Zulässigkeit von Ausgangsverfahren und Vorlage noch die Qualifizierung des OMT-Programms der Europäischen Zentralbank als unionsrechtswidrig überzeugen.