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Cover of: EuGH, 20. 9. 2016 – verb. Rs. C-8/15 P – C-10/15 P Ledra Advertising Ltd. u. a. ./. Kommission, Europäische Zentralbank mit Anmerkung von
Dirk Ehlers

EuGH, 20. 9. 2016 – verb. Rs. C-8/15 P – C-10/15 P Ledra Advertising Ltd. u. a. ./. Kommission, Europäische Zentralbank mit Anmerkung von

[EuGH, 20. 9. 2016 – verb. Rs. C-8/15 P – C-10/15 P Ledra Advertising Ltd. u. a. ./. Kommission, Europ?ische Zentralbank mit Anmerkung von]
Section: Rulings
Volume 72 (2017) / Issue 1, pp. 39-43 (5)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14798173713618
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  • 10.1628/002268817X14798173713618
Summary
Bei ihrer Beteiligung an den Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensystems der Republik Zypern im Jahr 2012 waren die EU-Kommission und die EZB an das Unionsrecht gebunden, auch wenn sie keine Entscheidungsbefugnis hatten und das Handeln im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus außerhalb der Unionsrechtsordnung steht. Ausdrücklich stellt der EuGH außerdem klar, dass bei Grundrechtsverletzungen durch Unionsorgane eine Schadensersatzpflicht in Betracht kommt, lehnt eine solche im zu entscheidenden Fall jedoch ab. Dirk Ehlers (JZ 2017, 43) konstatiert eine Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes in der EU, Schadensersatzklagen in großer Zahl seien jedoch nicht zu erwarten.