EuGH, Urteil v. 10. 12. 2018 – C-621/18. Andy Wightman u. a. ./. Secretary of State for Exiting the European Union. Beteiligte: Chris Leslie, Tom Brake.
Section: Entscheidungen: Europarecht
Volume 74 (2019) /
Issue 7,
pp. 352-356
(5)
Published 03.04.2019
Published in German.
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- 10.1628/jz-2019-0138
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Auf die Vorlagefrage des schottischen Court of Session hat der EuGH geantwortet, dass die Mitteilung der Austrittsabsicht gemäß Art. 50 EUV von dem erklärenden EU-Mitgliedstaat einseitig zurückgenommen werden kann, solange ein Austrittsabkommen noch nicht in Kraft getreten oder die Zweijahresfrist des Art. 50 Abs. 3 EUV noch nicht abgelaufen ist. Christoph Herrmann (JZ 2019, 356) hält Ergebnis und Begründung des EuGH für dogmatisch und integrationspolitisch zweifelhaft und befürchtet, dass das Austrittsrecht künftig strategisch instrumentalisiert werden könnte.