EuGH, Urteil v. 26. 3. 2020 – C-215/18 Libuše Králová ./. Primera Air Scandinavia A/S.
Section: Entscheidungen: Europarecht. Internationales Zivilprozessrecht
Volume 75 (2020) /
Issue 18,
pp. 899-902
(4)
Published 10.09.2020
Published in German.
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- 10.1628/jz-2020-0282
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Der EuGH hat eine Zuständigkeit gemäß dem in Art. 7 Nr. 1 EuGVVO geregelten Erfüllungsgerichtsstand bejaht, obwohl zwischen den Parteien kein Vertrag bestand. Vor dem Hintergrund des gegenständlichen Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechte-VO hält Sören Segger-Piening (JZ 2020, 902) zwar das Ergebnis für nachvollziehbar, kritisiert aber die Begründung. Die Entscheidung werfe schwierige Abgrenzungsfragen zu vergleichbaren Fällen von Direktansprüchen entlang einer Leistungskette auf und gebe Anlass, alternative dogmatische Ansätze zu diskutieren.