Dagmar Kaiser
EuGH zum Austausch mangelhafter eingebauter Verbrauchsgüter
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- 10.1628/002268811797906392
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Der EuGH hat am 16. 6. 2011 (JZ 2011, 1000, in diesem Heft) zu mangelhaften Bodenfliesen und Spülmaschinen entschieden, der Verkäufer schulde im Rahmen der Nachlieferung verschuldensunabhängig den Ausbau der vom Käufer eingebauten mangelhaften Sache und den Einbau der Ersatzsache oder müsse dem Käufer zumindest die dafür entstandenen Kosten erstatten. Der Beitrag beleuchtet Begründung und Konsequenzen der Entscheidung und schließt mit einem Gesetzgebungsvorschlag.