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Cover of: Europäische exekutive Rechtsetzung zwischen Kommission, Komitologieausschüssen, Parlament und Rat
Gernot Sydow

Europäische exekutive Rechtsetzung zwischen Kommission, Komitologieausschüssen, Parlament und Rat

Section: Essays
Volume 67 (2012) / Issue 4, pp. 157-165 (9)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812799420389
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  • 10.1628/002268812799420389
Summary
Die Komitologie-Verordnung vom 16. 2. 2011 hat die Neuregelung der exekutiven Rechtsetzung durch den Vertrag von Lissabon in Sekundärrecht umgesetzt und damit operationalisiert. So überzeugend die kategoriale Unterscheidung zwischen Durchführungsrecht und delegiertem Recht im Grundsatz ist, so sehr birgt sie die Gefahr eines Legitimations-, Kontroll- und Qualitätsrückschritts, da wesentliche Bereiche administrativer Rechtsetzung aus dem Komitologieregime herausgefallen sind. Die Funktionen, die den Komitologieausschüssen, dem Europäischem Parlament und dem Rat und sonstigen Expertengruppen in der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission zukommen, bedürfen auch nach dieser Neuordnung der Komitologie einer weiteren Justierung.