Armin von Bogdandy
Europäische Gesellschaft als Rechtsbegriff
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- 10.1628/jz-2025-0105
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Laut Lissabonner Vertrag hat die europäische Integration eine europäische Gesellschaft hervorgebracht. Dieser Kollektivsingular adressiert die Ungewissheit über die europäische Lage und eröffnet neue Verständnisse des Unionsrechts. Er bringt auf den Begriff, dass die geopolitischen Konflikte die Europäerinnen und Europäer als Kollektiv betreffen und sie ihre internen Konflikte nicht zwischenstaatlich, sondern eben in einer Gesellschaft lösen müssen. Weiter artikuliert der Begriff eine soziale Referenz für den prinzipiellen Konstitutionalismus, den die EU-Organe im Umgang mit diesen Konflikten entwickeln.