Europarecht
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- 10.1628/002268811796449003
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Der EuGH hat die Bestimmung der RiL 2004/113/EG, nach der die (ausnahmsweise gegebene) Möglichkeit geschlechtsspezifischer Versicherungstarife unbefristet bestanden hat, für ungültig erklärt. Kathrin Kroll-Ludwigs (JZ 2011, 734) kritisiert, dass die Grundrechtsprüfung äußerst knapp ausfällt und im Wesentlichen allein auf die Ziele der Richtlinie abstellt.